Betriebliches Eingliederungsmanagement & Krankenstandsmanagement
Im Gesetz ist festgelegt, dass ein Arbeitgeber allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten.
Das BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Gleichzeitig sichert das BEM durch frühzeitige Intervention die individuellen Chancen, den Arbeitsplatz zu behalten.
In diesem Seminar erhalten Sie die nötigen Informationen zu den rechtlichen Hintergründen und erlernen anhand praktischer Beispiele, wie ein BEM in der Praxis durchgeführt werden kann.
Zielgruppe
Programm
Inhalt
Rechtliche Grundlagen aus dem Sozialgesetzbuch
Wer ist am BEM beteiligt? Wie funktioniert ein BEM?
Das BEM-Gespräch: was darf gefragt/besprochen werden?
Wenn alles nicht geholfen hat: rechtliche Grundlagen zur krankheitsbedingten Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses
Referenten
Steffi Konrad
Rechtsanwältin
Steffi Konrad ist seit 2001 im Unternehmen. Neben Arbeitsrecht ist sie auch zuständig für das Vergaberecht. Sie ist zudem Datenschutz- und Gleichstellungsbeauftragte bei Klüh.
Andreas Ludwig
Rechtsanwalt
Informationen zum Dozenten